Geschäftsbeziehungen muss man pflegen, Kunden sollte man hin und wieder überraschen. In beiden Fällen sind Geschenke ein sinnvolles und gern gesehenes Mittel der Wahl. Auf diese Weise drücken Sie dem Beschenkten Ihre Wertschätzung aus und festigen die Basis Ihrer Beziehungen. Wer in einer solchen Beziehung dem anderen etwas schenken möchte, sollte sein Werbegeschenk gut auswählen.
Es gibt interessante Produkte in verschiedenen Preisklassen. Luxuriöse Büroprodukte, edle Weine oder auch hochwertige Schreibgeräte – exklusive Werbegeschenk sind mannigfaltig. Besonders beliebt sind unsere exquisiten Kugelschreiber. Ganz besonders erlesene, ausgefallene oder kreative Schreibwerkzeuge werden von unseren Kunden gerne verschenkt. Stylish ist zum Beispiel ein außergewöhnlicher Kugelschreiber in der exklusiven „Black Edition“. Er wird in einem edlen Geschenkschuber geliefert, der jedes weitere Verpacken überflüssig macht. Selbstverständlich kann man diesen Kugelschreiber mit Tampondruck oder Lasergravur individualisieren.
Wer seinem Geschäftspartner gerne – jenseits der 35 Euro-Regel – ein richtig schönes und vor allem teures Geschenk machen will, für den gibt es Regeln, die dabei helfen, das Finanzamt dennoch an den Kosten zu beteiligen. Achten Sie darauf, dass der oder die Beschenkte Ihr Geschenk betrieblich nutzen kann. Denn dann spielt sein Wert gar keine Rolle und kann auf jeden Fall beim Betriebsausgabenabzug berücksichtigt werden. Überlegen Sie also, was Sie Ihrem Geschäftspartner oder Kunden schenken könnten, was zu seinen beruflichen Aktivitäten passt und was er dann auch beruflich verwenden kann. So sichern Sie sich die Möglichkeit des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs.
Wichtig: Sie müssen im Zweifel Ihr Geschenk belegen können. Machen Sie idealerweise ein Foto vom Geschenk und heften Sie es an die Rechnung. So sind Sie bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt gut gerüstet.
TIPP:
Sie kaufen einen teuren Champagner und wollen ihn verschenken. Leider lassen sie die Flasche fallen und sie geht kaputt. Nun können sie die Kosten als sonstige Betriebsausgaben absetzen. Da sie die zerbrochene Flasche nicht verschenken, gibt es keinen Beschenkten und demzufolge wird das geplante Geschenk zu einer normalen Betriebsausgabe.