Schenken macht Freude. Und Schenken schmälert den Gewinn. Denn Kundengeschenke sind von der Steuer absetzbar. Allerdings sollten Sie ein paar Grundregeln beachten.
Ein Geschenk ist nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn es aus betrieblichen Gründen gemacht wird und keine Gegenleistung damit verbunden ist. Außerdem kommt es auf die Art des Geschenks an. Nicht alle Geschenke sind abzugsfähig. Auf der sicheren Seite sind sie mit Blumen, Eintrittskarten sowie Sachgeschenken.
Steuerfreigrenze 35 € netto oder brutto?
Wichtigste Regel: Pro Kunde dürfen die Aufwendungen für Geschenke in einem Jahr 35 Euro netto nicht überschreiten. Nur wer unter dieser Regel bleibt, kann seine Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgaben abziehen.
Weil Schenken Freude macht, bedeutet das also, Sie können zum Beispiel Ihren Kunden auch mehrmals im Jahr etwas schenken. Sie müssen nur darauf achten, unter einem Gesamtbudget von 35 Euro pro Kunde zu bleiben. Wie wäre es zu Weihnachten mit einem Präsent aus unserer Kosmetikecke? Sehr beliebt ist unsere mit ihrem Logo bedruckbare Seife. Und zu Ostern was Süßes? Da sind unsere Osterkekse der Renner.
Tipp: Ausgaben für Geschenke getrennt verbuchen
Wichtig ist aber auch, dass Sie Aufwendungen für Geschenke für Ihre Kunden und Geschäftspartner getrennt von Ihren übrigen Betriebsausgaben verbuchen. Wählen Sie für Ihre Buchungen nicht die Rubriken Sonstige Aufwendungen oder Werbeaufwendungen, sondern verbuchen Sie diese Kosten lieber auf dem separaten Buchungskonto ‚Geschenke‘.
Ausnahmen bestätigen auch im Steuerrecht die Regel. Kränze und Blumen bei Beerdigungen oder Aufmerksamkeiten aus einem besonderen Anlass wie zum Beispiel eine Hochzeit, Konfirmation, Kommunion oder ein Geburtstag gelten nicht als Geschenke und sind – unter Beachtung der 60 €-Grenze – immer abzugsfähig. Nicht betroffen sind auch Streuwerbeartikel bis zu einem Anschaffungs- oder Herstellungspreis von 10 € netto.
Aufmerksamkeiten sind übrigens auch die Kekse und Getränke, die Sie Ihren Kunden oder Geschäftspartnern bei einer Besprechung anbieten. Diese Kosten sind zu 100 % als Betriebsausgaben absetzbar. Wir hätten da in diesem Zusammenhang auch einen kleinen plastikfreien Werbetipp: Servieren Sie nicht irgendein Gebäck. Lassen Sie Kekse mit Ihrem Logo bedrucken. Denn auch Geschäftsliebe geht durch den Magen. 😉